Ablauf & Kosten

Wenn Sie sich überlegen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen, dürfen Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.  


Im Rahmen der fünf ersten „probatorischen“ Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Therapie in meiner Praxis zu entscheiden, bevor ein Therapieantrag gestellt wird. Auch dient die Probatorik zur Einschätzung, ob ich Ihnen ein sinnvolles Behandlungsangebot machen kann. Die Kosten für die Probatorik werden i.d.R. von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe ohne Antrag übernommen. Im Anschluss kann eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.


Meist finden wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten statt - dies kann jedoch auch individuell angepasst werden.



Kosten




Die Kosten für eine Psychotherapie können von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe oder von Ihnen selbst getragen werden ("Selbstzahler"). Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, letztlich ist dies jedoch von Ihrem  Versicherungsvertrag abhängig. Manchmal werden die Kosten auch anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Aufnahme einer Therapie über Ihre Versicherungsbedingungen und nötige Antragsformalitäten. 


Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel liegen die Kosten bei 131,15 Euro (Faktor 3,0) für eine verhaltenstherapeutische Sitzung (50 min). Bei sehr aufwendigen Behandlungen kann der Satz nach vorheriger Vereinbarung auch höher liegen (bis Faktor 3,5). 


Sollte Ihre Krankenkassen die Kosten nicht in voller Höhe übernehmen und eine Therapie würde damit für Sie eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten, sprechen Sie mich gerne darauf an. 


Kostenerstattung - gesetzliche Krankenkasse


Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist in Ausnahmefällen über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorhinein beispielsweise bei Ihrer Krankenkassen.