Wenn Sie sich überlegen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen, dürfen Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.
Im Rahmen der fünf ersten („probatorischen“) Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Therapie in meiner Praxis zu entscheiden, bevor ein Therapieantrag gestellt wird. Die Kosten für diese ersten Sitzungen werden i.d.R. von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe ohne Antrag übernommen. Im Anschluss kann eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.
Meist finden wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten statt - dies kann jedoch auch individuell angepasst werden.
Die Kosten für eine Psychotherapie können von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe oder von Ihnen selbst getragen werden ("Selbstzahler"). Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, letztlich ist dies jedoch von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Manchmal werden die Kosten auch anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Aufnahme einer Therapie über Ihre Versicherungsbedingungen und nötige Antragsformalitäten.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sollte Ihre Krankenkassen die Kosten nicht in voller Höhe übernehmen und eine Therapie würde damit für Sie eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist in Ausnahmefällen über ein Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkassen.