Ablauf & Kosten

Wenn Sie sich überlegen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen, dürfen Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.  


Die Sprechstunde(n) dient zur ersten Orientierung. Im Rahmen der gegebenenfalls  daraufhin folgenden „probatorischen“ Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Therapie in meiner Praxis zu entscheiden, bevor ein Therapieantrag gestellt wird. Während dieser Zeit findet eine vertiefte Diagnostik statt. Die Kosten für die Probatorik werden i.d.R. von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe ohne Antrag übernommen. Im Anschluss kann eine Kurzzeittherapie (i.d.R. 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (i.d.R. 60 Sitzungen) beantragt werden. 


Meist finden wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten statt - dies kann jedoch auch individuell angepasst werden.



Kosten




Die Kosten für eine Psychotherapie können von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe oder von Ihnen selbst getragen werden ("Selbstzahler"). Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, letztlich ist dies jedoch von Ihrem  Versicherungsvertrag abhängig. Manchmal werden die Kosten auch anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Aufnahme einer Therapie über Ihre Versicherungsbedingungen und nötige Antragsformalitäten. 


Die Abrechnung richtet sich nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen für Bund und Länder zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit Geltung ab dem 01.07.2024 (einsehbar z.B. auf der Homepage der Bundesärztekammer)


Die psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz abgerechnet, es sei denn es wird eine andere Honorarvereinbarung getroffen oder eine Steigerung ist jeweils begründet. Im Wesentlichen sind das folgende Leistungen nach GOP:
- Analog Nr. 812 (134,06 Euro, Psychotherapeutische Sprechstunde, 2x25 min)
- Analog Nr. 812 (134,06 Euro, psychotherapeutische Kurzzeittherapie, 2x25 min; 134,06 Euro) in Kombination mit der analog Nr. 801 (Erhebung des aktuellen psychischen Befundes; 33,52 Euro)
- Nr. 870 (Einzelbehandlung, Verhaltenstherapie, 50 min; 100,55 Euro) in Kombination mit der analog Nr. 801 (Erhebung des aktuellen psychischen Befundes; 33,52 Euro) im Rahmen der Probatorik und Langzeittherapie

Vereinzelt werden je nach Leistungserbringung auch weitere Ziffern nach GOP abgerechnet. 


Sollte Ihre Krankenkassen die Kosten nicht in voller Höhe übernehmen und eine Therapie würde damit für Sie eine zu hohe finanzielle Belastung bedeuten, sprechen Sie mich gerne darauf an. 


Kostenerstattung - gesetzliche Krankenkasse


Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist in manchen Fällen über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorhinein beispielsweise bei Ihrer Krankenkassen.